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BGH, 13.05.1975 - 1 StR 177/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung einer gefährlichen Körperverletzung durch Notwehr - Herbeiführung der "Angriffssituation" mit Einverständnis des Angeklagten - Erforderlichkeit der Abwehrhandlungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52
Fausthieb gegen die Schläfe - § 226a (§ 228 StGB nF), §§ 222, 226 StGB aF (§ 227 …
Auszug aus BGH, 13.05.1975 - 1 StR 177/75
Der "überfallartige Angriff" schon im Gang der Gastwirtschaft (UA S. 5) war nicht von der Einwilligung (§ 226 a StGB) des Angeklagten gedeckt (vgl. BGHSt 4, 88, 92). - BGH, 20.12.1957 - 1 StR 33/57
Nebenkläger - Rechtsmittel - Rechtsmittelgegner - Notwendige Auslagen - …
Auszug aus BGH, 13.05.1975 - 1 StR 177/75
Er trägt die Kosten seines Rechtsmittels; die hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten waren nur der Staatskasse aufzuerlegen (vgl. BGHSt 11, 189).